Beförderungspapier: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Beförderungspapier (CMR-Frachtbrief mit kpl. ADR-Angaben oder eigenes ADR-Beförderungspapier) müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Bei den wichtigsten Daten ist sogar die Reihenfolge vorgeschrieben. (vgl. ADR 5.4.1 und Gefahrgutverzeichnis ADR Kapitel 3.2 Tabelle A)
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2017, 08:39 Uhr

Das Beförderungspapier (engl. Transport Document) enthält u.a. die vollständige und plausible Klassifizierung des Gefahrguts und ist grundsätzlich bei allen Gefahrguttransporten mitzuführen.


Ausnahme: Das Beförderungspapier ist nicht erforderlich bei
- Freistellung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung
- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder
- freigestellte Mengen (EQ) nach ADR 3.5


Fakten[Bearbeiten]

Das Beförderungspapier muss den für die Transportart geltenden Vorschriften entsprechen:

- Straße: ADR
- Eisenbahn: RID
- Ocean: IMDG-Code
- Binnenschiff: ADN
- Luftfracht: DGR

Anforderungen an Beförderungspapier[Bearbeiten]

Im Beförderungspapier (CMR-Frachtbrief mit kpl. ADR-Angaben oder eigenes ADR-Beförderungspapier) müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Bei den wichtigsten Daten ist sogar die Reihenfolge vorgeschrieben. (vgl. ADR 5.4.1 und Gefahrgutverzeichnis ADR Kapitel 3.2 Tabelle A)

erforderliche Angaben im Beförderungspapier

Vorgeschriebene Reihenfolge Beliebige Reihenfolge
UN-Nummer Name und Adresse von Absender *
und Empfänger
offizielle (ADR-)Benennung des Beförderungsgutes in Großbuchstaben Anzahl und Beschreibung der Versandstücke
Nummer des Gefahrzettel (Hauptgefahr - gem. mit ADR-Klasse)
bei mehreren Nummern (Nebengefahr) in Klammern
Gesamtmenge für jedes ADR-Gutes mit unterschiedlicher UN, unterschiedlicher offizieller Benennung od. unterschiedlicher Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe
Angabe des Tunnelbeschränkungscodes (TBC) in Großbuchstaben und in Klammern.
Ausnahme: wenn garantiert ist, dass KEIN Tunnel zu durchfahren ist

Beispiel:
UN 1230, METHANOL, 3 (6.1) II (D/E)

* wenn Absender ("Sammelgut") und Verlader nicht identisch, darf (Sammelgut-)Spediteur auf die Angaben des Verladers vertrauen.

Weblinks[Bearbeiten]

Beispiel für die Anforderungen an das Beförderungspapier nach ADR 5.4.1

siehe auch[Bearbeiten]

ADR-Beförderungsdokument Muster Loxx Logistik BL-34793-BL-1

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Alois Schrettl