Präferenzdokumente: Unterschied zwischen den Versionen

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Anton Hager
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Maja Lukic
  
  

Version vom 22. März 2017, 14:05 Uhr

Ein Präferenzdokument wird vom Ausführer ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.

Fakten

Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (eigenes Formular) oder Ursprungserklärung (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung)

Warenverkehrsbescheinigung A.TR (eigenes Formular) für den präferenzbegünstigten Handel mit der Türkei, nicht anwendbar für bestimmte Agrarwaren und EGKS-Waren

Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (eigenes Formular) für den Handel mit Marokko, Algerien, Tunesien u. evt. weiterer Staaten

Lieferantenerklärung zur Ursprungsdokumentation bei innergemeinschaftlichem Versand bzw. Empfang

Form A

Ursprungszeugnis

Welcher Präferenznachweis im Warenverkehr mit einem bestimmten Land zur Anwendung kommt hängt von der betreffenden Bestimmung im bestehenden Präferenzabkommen ab.

Weblinks

Übersicht über Präferenznachweise und Präferenzabkommen

Ursprungspräferenzen

Info APS Allgemeine Präferenzen - EU-Sonderregeln für Importe aus den >>am wenigsten entwickelten Ländern<<

Praxistipp für Anwendung A.TR Freihandelspräferenz

Länderübersicht EU-Präferenzabkommen

siehe auch

Registrierter Ausführer

Verantwortlicher

Maja Lukic