Präferenzdokumente: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2017, 14:05 Uhr
Ein Präferenzdokument wird vom Ausführer ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.
Fakten
Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (eigenes Formular) oder Ursprungserklärung (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung)
Warenverkehrsbescheinigung A.TR (eigenes Formular) für den präferenzbegünstigten Handel mit der Türkei, nicht anwendbar für bestimmte Agrarwaren und EGKS-Waren
Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (eigenes Formular) für den Handel mit Marokko, Algerien, Tunesien u. evt. weiterer Staaten
Lieferantenerklärung zur Ursprungsdokumentation bei innergemeinschaftlichem Versand bzw. Empfang
Welcher Präferenznachweis im Warenverkehr mit einem bestimmten Land zur Anwendung kommt hängt von der betreffenden Bestimmung im bestehenden Präferenzabkommen ab.
Weblinks
Übersicht über Präferenznachweise und Präferenzabkommen
Praxistipp für Anwendung A.TR Freihandelspräferenz
Länderübersicht EU-Präferenzabkommen
siehe auch
Verantwortlicher
Maja Lukic