Spediteur: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Februar 2017, 11:00 Uhr
Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen. (§ 407 UGB Unternehmensgesetzbuch)
Fakten
Eine Spedition organisiert den Warentransport und übernimmt damit verbundene Nebenleistungen, wie Transportmittelauswahl, Abschluss eines Frachtvertrags und Bearbeiten der Frachtpapiere, Erledigung von Zollanmeldungen (Export/Import/Transit) etc.
Haftung Spediteur
Der Spediteur ist verantwortlich (= haftbar) für die sorgfältige Auswahl beauftragter Auftragnehmer (z.B. Frachtführer) gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)
Haftung Frachtführer (Verkehrsträger Straße)
gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR
Haftung Frachtführer (andere Verkehrsträger)
- Bahntransport - gem. CIM
- Luftfracht - gem. MÜ (Montrealer Übereinkommen 1999), WA (Warschauer Abkommen) in der Fassung des Haager Protokolls 1955 und weitere Abkommen
- Ocean - gem. internat. Seeschifffahrtsabkommen (Hamburger Regeln 1978) und weitere Abkommen
Selbsteintritt
Bei Selbsteintritt führt der Spediteur die Transportdienstleistung selbst aus und übernimmt zusätzlich zur Haftung als Spediteur auch jene als Frachtführer.
Weblinks
siehe auch
AÖSP - Grundlage für Speditionsvertrag
Transportauftrag - Frachtvertrag
Verantwortlicher
Anton Hager
