Fermacell-Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springenSeiju (Diskussion | Beiträge) (→Abrechnungsvorschriften: Punkt 3 hinzugefügt) |
Seiju (Diskussion | Beiträge) (→Abrechnungsvorschriften: letzter Punkt hinzugefügt) |
||
| Zeile 9: | Zeile 9: | ||
* sollte auf der Gutschrift Fermacell mit Sitz in Österreich stehen, ist der Frachtzahler '''159782''' sonst immer '''159260''' | * sollte auf der Gutschrift Fermacell mit Sitz in Österreich stehen, ist der Frachtzahler '''159782''' sonst immer '''159260''' | ||
* Dieselfloater auf Frachtbriefe aufteilen mit Gebühr DAP | * Dieselfloater auf Frachtbriefe aufteilen mit Gebühr DAP | ||
| + | * bei Frachtzahler '''159782''' ist die Dieselfloater zu berechnen und einzutragen | ||
= Belegrückmeldungsvorschriften = | = Belegrückmeldungsvorschriften = | ||
| Zeile 17: | Zeile 18: | ||
= Verantwortlicher = | = Verantwortlicher = | ||
| − | + | Julia Seissl | |
<!-- zugehörig zu folgenden Kategorien --> | <!-- zugehörig zu folgenden Kategorien --> | ||
Version vom 18. Juni 2015, 07:49 Uhr
Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften
Abrechnungsvorschriften
Kundennummer 159260 und 159782
- Bei Fermacell wird keine Rechnung und keine Papiere geschickt - nur auf Anforderung
- bei Fermacell bekommen wir eine Gutschrift - dann wird intern abgerechnet
- sollte auf der Gutschrift Fermacell mit Sitz in Österreich stehen, ist der Frachtzahler 159782 sonst immer 159260
- Dieselfloater auf Frachtbriefe aufteilen mit Gebühr DAP
- bei Frachtzahler 159782 ist die Dieselfloater zu berechnen und einzutragen
Belegrückmeldungsvorschriften
siehe auch
Verantwortlicher
Julia Seissl