RIN: Unterschied zwischen den Versionen

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(erweitert um Beschreibung und Link zum Beantragen der RIN)
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Der Antrag auf Zuteilung ist mittels ausgefülltem ''Stammdatenblatt für Kontaktpersonen im Zollverfahren'' (Za 284) beim zuständigen Zollamt einzubringen.
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Die Vergabe erfolgt durch das Competence Center „Kundenadministration“. Die RIN wird der verantwortlichen Person mittels Rsb-Brief mitgeteilt und soll keinesfalls an unbefugte Dritte weiter gegeben werden.
  
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Die Vergabe erfolgt gleichfalls durch das Competence Center „Kundenadministration“, üblicher Weise bei der Beantragung von „e-zoll“. Die RIN wird der verantwortlichen Person mittels Rsb-Brief mitgeteilt und soll keinesfalls an unbefugte Dritte weiter gegeben werden.
 
  
 
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[http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za284.pdf Formular Za 284 zum Beantragen RIN]
  
 
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Anton Hager
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Maja Lukic
  
  

Version vom 6. Februar 2015, 07:31 Uhr

Die RIN (Representative Identification Number) ist der Nachweis der Berechtigung in „e-zoll“ Anmeldungen zu erstellen und mit dieser RIN „zu unterfertigen“.

Fakten

Der Antrag auf Zuteilung ist mittels ausgefülltem Stammdatenblatt für Kontaktpersonen im Zollverfahren (Za 284) beim zuständigen Zollamt einzubringen.

Die Vergabe erfolgt durch das Competence Center „Kundenadministration“. Die RIN wird der verantwortlichen Person mittels Rsb-Brief mitgeteilt und soll keinesfalls an unbefugte Dritte weiter gegeben werden.


Weblinks

Formular Za 284 zum Beantragen RIN

siehe auch

NCTS

Verantwortlicher

Maja Lukic