Transportauftrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Januar 2015, 09:12 Uhr
Wenn ein Transportunternehmer eine Tour angenommen hat, wird entsprechend ein Transportauftrag vom Spediteur an den Transportunternehmer versendet.
Dieser enthält alle wichtigen Informationen, wie beispielsweise den Absender/Empfänger, die Daten mit entsprechenden Zeitfenstern, die Lademeter, die Tonnage, alle notwendigen Nummern zum Transport und den verhandelten Transportpreis.
Fakten
Anbei findest Du den Text mit den Vereinbarungen welcher auf den Berger Logistik Transportauftrag angedruckt wird.
Transportauftrag in DEUTSCH
Transportauftrag
Gemäß telefonischer Vereinbarung übernehmen Sie verbindlich mit dem nachfolgend angeführten Fahrzeug gemäß CMR folgende Ladung in unserem Namen:
Wenn dieser Ladeauftrag keine Kennzeichen enthält, diese nicht korrekt sind, oder sicher ändern, sind Sie verpflichtet, uns die richtigen Kennzeichen unverzüglich bekannt zu geben. Sie vermeiden dadurch Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Frachtabrechnung.
1. Grundsätzliche Vereinbarungen
- a) Sie haften als Frachtführer gemäß CMR (neueste Fassung).
- b) Bei der Durchführung dieses Auftrages ist der Konsum von Alkohol und/oder Drogen strengstens verboten.
- c) Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden, insbesondere muss das eingesetzte Fahrzeug vorbeugend gewartet und regelmäßig inspiziert werden.
- d) Sollten Sie Subfrachtführer einsetzen, so haften Sie uns gegenüber im Schadensfall wie bei Selbsteintritt.
- e) Wir setzen voraus, dass Sie über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen verfügen. Dies gilt auch für alle Länder und deren Bestimmungen, die im Rahmen dieses Auftrages befahren werden.
- f) Sie garantieren und haften dafür, dass das von Ihnen eingesetzte Fahrpersonal entsprechend den Gesetzen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, beschäftigt wird. Dies gilt insbesondere für ausländisches Fahrpersonal.
- g) Sofern Sie Gefahrgut (ADR) für uns transportieren, sind Sie dazu verpflichtet einen gültigen Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen zu installieren.
- h) Sie tragen dafür Sorge, dass die Bestimmungen des deutschen Gesetztes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKBillBG) eingehalten werden.
- i) Kundenschutz gilt als vereinbart. Bei Eintritt in den Wettbewerb verfallen Ihre Frachtrechte.
- j) Bitte bestätigen Sie den Auftrag. Nichtbestätigung kommt einer Zustimmung in allen Punkten gleich.
- k) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Transportauftrag wird Rattenberg vereinbart.
2.Ladungsübernahme und -ablieferung
- a) Das für den beauftragten Transport zu stellende Fahrzeug muss, sofern in diesem Transportauftrag nichts Gegenteiliges vereinbart wird, den Anforderungen eines gedeckten Fahrzeuges laut CMR entsprechen. Beschädigungen an Planen und Aufbauten, Kondenswasser im Laderaum, nicht besenreine Ladeflächen und wenn der Laderaum nicht geruchsneutral ist, kann dies zu Fahrzeugablehnungen an den Ladestellen und zur Verrechnung von Kosten (siehe Punkt 2 e) führen.
- b) Bei Verladung unterschiedlicher Produkte in einer Ladeeinheit sind diese klar zu trennen und es ist besonders darauf zu achten, dass es zu keiner Kreuzkontamination, verursacht durch unverträgliche Produkte, kommt.
- c) Die zu übernehmende Anzahl der Packstücke ist durch den Fahrer zu überprüfen und zu bestätigen. Maßgeblich hierfür ist die vom Fahrer bei der jeweiligen Beladestelle zu unterschreibende Übernahmebestätigung.
- d) Sofern der Fahrer auf der Übernahmebestätigung keine begründeten Vorbehalte vermerkt, gilt die übernommene Ladung als gut und sicher verpackt und verladen, sowie beschädigungsfrei übernommen.
- e) Bei Nichteinhaltung des Übernahme- oder Entladetermins oder Nichtgestellung des vereinbarten Transportmittels, werden die dadurch anfallenden Kosten an Sie weiterverrechnet. Wenn durch die Stellung eines nicht den Anforderungen entsprechenden Fahrzeuges Kosten oder Aufwände entstehen, werden diese an Sie weiterverrechnet.
- f) Bei Komplettladungen besteht ohne ausdrückliche Genehmigung Beilade- und Umladeverbot.
- g) Für die Be- und Entladung sind jeweils 24 Stunden als standgeldfrei vereinbart.
3. Transportverlauf und -überwachung
- a) Bei Verzögerungen und/oder Hindernissen, gleich welcher Art, sind wir umgehend zu benachrichtigen.
- b) Sie verpflichten sich bei der Annahme dieses Auftrages und der Übernahme des Transportgutes, dass die beladenen Kraftfahrzeuge, Anhänger und/oder Sattelauflieger bei jeglichem Abstellen während der Zeit zwischen der Übernahme der Ladung zur Beförderung und deren Ablieferung ordnungsgemäß bewacht werden, insbesondere bei Fahrtunterbrechung oder abstellen beladener Hänger/Sattelauflieger ohne Motorwagen dürfen beladene Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
4. CMR-Versicherung
- a) Eine gemäß CMR ausreichende Frachtführerhaftpflichtversicherung haben sie abgeschlossen und die Prämien dafür ordnungsgemäß bezahlt.
5. Lademittel
- a) Sofern Lademitteltausch vereinbart ist, verpflichten Sie sich, eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademitteln mitzuführen und bei der Beladung zu tauschen.
- b) Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an uns zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen sind wir gezwungen, davon auszugehen, dass Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind.
- c) Für den Fall, dass Sie an einer Entladestelle keine Lademittel zurück erhalten, sind wir sofort zu verständigen, damit wir noch während Ihr Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen können. Sollte diese Verständigung nicht, oder nicht rechtzeitig erfolgen, sind Sie selbst für die Besorgung der nicht getauschten Lademittel verantwortlich.
- d) Lademittel, die Sie entgegen unserer Anweisung beim Absender nicht getauscht haben, müssen Sie innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Europaletten verrechnen wir Euro 12,78 pro Stück.
- e) Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch müssen Sie die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und uns die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Falls Sie entgegen unserer Anweisung Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen, sollten Sie selbige innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren! Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnen wir Euro 8,- pro Stück.
6. Frachtpreis- und Zahlungsvereinbarung
- a) Das Zahlungsziel wird mit 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Vorlage von Originalen aller quittierten Frachtbriefe, Lieferscheine, bestätigten Lademittelscheinen und sonstigen im Transportauftrag verlangten Dokumenten festgelegt.
7. Besondere Vereinbarung für Lebensmitteltransporte
- a) Wenn Ihr Unternehmen über ein gültiges IFS-Zertifikat verfügt, haben sie diesen Transport entsprechend Ihrer Zertifizierung durchzuführen.
- b) Wenn Ihr Unternehmen über kein gültiges IFS-Zertifikat verfügt, haben Sie folgende Mindeststandards für Lebensmitteltransporte zu erfüllen:
- I. Der Transportbehälter und das Fahrzeug müssen sauber und funktionsfähig sein.
- II. Für ein sauberes Auftreten und tägliche Körperpflege des Fahrpersonals ist zu sorgen. Vor dem Umgang mit unverpackten Produkten müssen die Hände gewaschen werden oder saubere Handschuhe getragen werden.
- III. Es ist besonders darauf zu achten, dass jegliche Kontamination durch Emission, Abgase, Gerüche, Fremdkörper, Verpackungsmaterial, etc. ausgeschlossen wird.
- IV. Spezifische Anforderungen sind zwingend und nachweislich zu erfüllen. Dies betrifft z.B. das Nichtvorhandensein bestimmter Inhaltsstoffe und Zutaten (z.B. BVO, Allergene, Schweinefleisch).
- V. Bei temperaturgeführten Transporten ist sicherzustellen, dass die von uns vorgegebenen Temperaturen eingehalten werden und permanent durch geeignete Mess- und Überwachungsgeräte ermittelt und festgehalten werden. Abweichungen und Ausfälle der Kühlung sind uns umgehend zu melden. Entsprechende Aufzeichnungsprotokolle sind im Zuge der Rechnungsstellung, zusätzlich zu den in Punkt 6)a erwähnten Dokumenten, an uns zu übermitteln. Alle Messmittel sind in festgelegten Intervallen und nach definierten anerkannten Standards / Methoden zu überprüfen und ggf. zu justieren oder kalibrieren. Die Ergebnisse der Überprüfung, Justierung und Kalibrierung sind auf Verlangen an uns zu übermitteln.
- VI. Alle Silofahrzeuge sind vor der Beladung durch eine EFTCO zertifizierte Tankreinigungsstelle zu reinigen. Das Reinigungsdokument (ECD) ist im Zuge der Rechnungsstellung, zusätzlich zu den in Punkt 6)a erwähnten Dokumenten, an uns zu übermitteln.
- c) Wenn es durch anderslautende Informationen an der Beladestelle zu Unklarheiten kommt, sind wir vor Transportbeginn zu verständigen.
- d) Im Falle eines die Produktsicherheit bzw. -qualität gefährdenden Vorfalls sind die jeweils zuständigen Behörden und wir als Auftraggeber unmittelbar zu verständigen.
8. Optional gibt es dann noch:
- a) Achtung! Von Ihnen liegt kein gültiger CMR Versicherungsnachweis für das aktuelle Kalenderjahr vor. Bitte um Übersendung innerhalb von 3 Tagen, ansonsten müssen wir Sie mit der Prämie in Höhe von 3% des Frachtpreises belasten.(Mindestens jedoch 30 Euro!!!) Eine Prämienrückerstattung ist im Nachhinein nicht mehr möglich!
- b) ACHTUNG!!! Die Deckungssumme der Polizze muss mindestens 150.000 Euro pro Schadensfall betragen!!!
- UND
- c) Bei der gegenständlichen Ladung bestehen besondere Sicherheitsanforderungen. Da von Ihnen entweder noch keine Kennzeichen bekanntgegeben wurden, oder deren Überprüfung noch nicht erfolgt ist, wird dieser Transportauftrag vorbehaltlich einer Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Fahrzeuges durch Berger Logistik erteilt. Sollte diese aus welchen Gründen auch immer negativ ausfallen, wird der Auftrag an Sie unmittelbar storniert. Berger Logistik weist ausdrücklich daraufhin, dass bei einer Stornierung aus Sicherheitsgründen keine Begründung bekanntgegeben wird und auch keine Kosten für die Stornierung anerkannt werden.
Transportauftrag in ENGLISCH
Weblinks
siehe auch
- Beispiel Transportauftrag aus Car_O in DE: Transportauftrag DE
- Beispiel Transportauftrag aus Car_O in EN: Transportauftrag EN
Verantwortlicher
Vorname Nachname