Factsheet Lieferung Kaffee durch Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Da Kaffee und Kaffeeprodukte in Deutschland als '''Verbrauchsteuerpflichtige Waren''' gelten ist zur  Sicherstellung der deutschen '''Kaffeesteuer''' eine Überwachungsmeldung an das Hauptzollamt Stuttgart gesetzlich vorgeschrieben.  
 
Da Kaffee und Kaffeeprodukte in Deutschland als '''Verbrauchsteuerpflichtige Waren''' gelten ist zur  Sicherstellung der deutschen '''Kaffeesteuer''' eine Überwachungsmeldung an das Hauptzollamt Stuttgart gesetzlich vorgeschrieben.  
  
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<big>Kaffee- oder Kaffeeprodukte</big>
 
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! Kaffee- oder Kaffeeprodukte
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!  von !! Transitland Deutschland !! nach  !! Überwachungsdokument erforderlich
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!  von !! Transit durch Deutschland !! nach  !! Überwachungsdokument erforderlich
 
 
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| EU-Mitgliedstaat || Durchfuhr durch DE || anderes EU-Land oder Schweiz  !! Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)
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| EU-Mitgliedstaat || Durchfuhr durch DE || anderes EU-Land oder Schweiz  || Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)
 
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| EFTA-Land (z. B. Schweiz) || Durchfuhr durch DE || anderes EU-Land oder EFTA-Land!! Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)
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| EFTA-Land (z. B. Schweiz) || Durchfuhr durch DE || anderes EU-Land oder EFTA-Land || Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)
 
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  Anton Hager
  
 
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Version vom 27. August 2014, 12:05 Uhr

Da Kaffee und Kaffeeprodukte in Deutschland als Verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten ist zur Sicherstellung der deutschen Kaffeesteuer eine Überwachungsmeldung an das Hauptzollamt Stuttgart gesetzlich vorgeschrieben.


Kaffee- oder Kaffeeprodukte

von Transitland Deutschland nach Überwachungsdokument erforderlich
EU-Mitgliedstaat Durchfuhr durch DE anderes EU-Land oder Schweiz Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)
EFTA-Land (z. B. Schweiz) Durchfuhr durch DE anderes EU-Land oder EFTA-Land Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)

(*) Wenn Kaffee im Versandverfahren (T1) im Transit durch Deutschland, ist KEIN zusätzliches Dokument erforderlich. Ein T2 gilt nicht als ausreichend! Bei T2 ist die Durchfuhr von Kaffee/Kaffeeprodukten ist eine Meldung mit Formular 1843 an das HZA Stuttgart erforderlich.


= siehe auch =

= Verantwortlicher =

Anton Hager

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