BTK Rosenheim-Lademittelvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juni 2014, 14:52 Uhr
DRI 133835
Lademitteltausch "JA":
- bei nicht getauschten Europaletten erhalten wir zuerst eine Buchungsanzeige (= Aufforderung zur Rückgabe) danach folgt die Verrechnung (zu je 15,00 EUR)
- Rückgaben werden nur bei der Ladestelle anerkannt!!!
- Nicht erhaltene Europaletten (Empfänger) müssen wieder abgeholt werden.
AUSNAHME: wenn eine Eingangsrechnung eintrifft, wo bei der Lade- u. Entladestelle nicht getauscht wurde:
- dann soll/muss man dies mit dem Auftraggeber abstimmen ob eine eventuelle Stornierung der Rechnung möglich ist.
Lademitteltausch "NEIN":
- wenn es sich um Europaletten handelt muss grundsätzlich ein Palettenschein ausgestellt werden!
siehe auch
Verantwortlicher
Caroline Fischbacher