BTK Rosenheim-Lademittelvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Juni 2014, 14:52 Uhr

DRI 133835

Lademitteltausch "JA":

  • bei nicht getauschten Europaletten erhalten wir zuerst eine Buchungsanzeige (= Aufforderung zur Rückgabe) danach folgt die Verrechnung (zu je 15,00 EUR)
  • Rückgaben werden nur bei der Ladestelle anerkannt!!!
  • Nicht erhaltene Europaletten (Empfänger) müssen wieder abgeholt werden.

AUSNAHME: wenn eine Eingangsrechnung eintrifft, wo bei der Lade- u. Entladestelle nicht getauscht wurde:

dann soll/muss man dies mit dem Auftraggeber abstimmen ob eine eventuelle Stornierung der Rechnung möglich ist.


Lademitteltausch "NEIN":

  • wenn es sich um Europaletten handelt muss grundsätzlich ein Palettenschein ausgestellt werden!

siehe auch

BTK

Verantwortlicher

Caroline Fischbacher