Zollverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springenHagan (Diskussion | Beiträge) |
Hagan (Diskussion | Beiträge) (→Fakten) |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden. | Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden. | ||
| − | Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren [[NCTS]] (eZoll). | + | Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren im [[NCTS]] (eZoll). |
= Weblinks = | = Weblinks = | ||
| Zeile 22: | Zeile 22: | ||
= Verantwortlicher = | = Verantwortlicher = | ||
| − | + | Maja Lukic | |
Version vom 16. Juni 2014, 11:53 Uhr
Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren.
Fakten
Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.
Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren im NCTS (eZoll).
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Maja Lukic