Zollpapier: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Juni 2014, 07:40 Uhr
Als Zollpapiere sind alle Arten von Dokumenten und Formularen zu verstehen, die man bei der Einreise und bei der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr in und aus einem oder mehreren Ländern bei der Gestellung benötigt oder die man zur Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen zusätzlich zur Zollabfertigung vorlegt.
Fakten
Diese können beispielhaft sein: Form A, Warenverkehsbescheinigung A.TR, Ausfuhranmeldung]], Carnet, Zollanmeldung, EUR.1, Lieferantenerklärung, Präferenzpapiere, Überwachungsdokument, Frachtbrief, Ursprungszeugnis, Direktbeförderungsnachweise und Einfuhrgenehmigungen.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager